Entschädigung

Durch die im Rahmen einer Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 vorgenommene Anhebung des steuerfreien Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen von 154 € auf 175 € bleiben solche Leistungen bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Von der Anhebung profitieren ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren. Zu beachten ist, dass die Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrages durch eine Vorgriffsregelung auf die Lohnsteuerrichtlinie rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wird.

 

Unter den Links sind die entsprechenden Hintergrundinformationen zu finden:

 

Entschädigungen nach § 32 Brandschutzgesetz - hier: Musikinstrumente der Musikzüge

Nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (BrSchG) haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gegen den Träger der Feuerwehr Anspruch auf Ersatz von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, die bei der Ausübung des Dienstes beschädigt oder zerstört werden.

Wie sich das bei Musikinstrumenten der Musikzüge verhält lesen Sie hier:

 

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Schriftsätze und Richtlinien

Weisung zur Zahlung von Reisekosten und Abgeltung

Weisung zur Zahlung von Reisekosten und Abgeltung des Mehraufwandes bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Kreisebene sowie Auslagenersatz für Fachwartinnen und Fachwarte und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Kreiswehrführung  
gemäß Beschluss des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes vom 15.02.2006
- in Kraft getreten am 01.10.2005

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Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen

Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
(Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF)

Gl.-Nr. 2131-2-3
vom 24. April 2003
Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 236
geändert durch Landesverordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren vom 20. April 2007

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Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren

(Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-FF)
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2008 S. 115
Erlass des Innenministeriums vom 03. März 2008 - IV 332 -166.040.2

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Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen

Gl.-Nr. 2152.9
Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1999 S: 113
Erlass des Innenministeriums – Amt für Katastrophenschutz – IV AfK 14 –
2341.4/2341.5 – vom 10. März 1999
1. Änderung vom 30.10.2002 (Amtsbl. Schl.-H. S. 726)

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