Entschädigung
Durch die im Rahmen einer Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 vorgenommene Anhebung des steuerfreien Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen von 154 € auf 175 € bleiben solche Leistungen bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Von der Anhebung profitieren ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren. Zu beachten ist, dass die Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrages durch eine Vorgriffsregelung auf die Lohnsteuerrichtlinie rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wird.
Unter den Links sind die entsprechenden Hintergrundinformationen zu finden: