Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, in der Regel im Adobe pdf-Format:
Erlass zur Anerkennung von Anteilen der Truppmannausbildung Teil II für Mitglieder im Alter von 16 - 18 Jahren
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 24.10.2011 folgenden neuen Erlass veröffentlicht, der die Anerkennung der Truppmannausbildung auch für Angehörige der Jugendabteilungen neu regelt. Die Vorarbeit dazu hat ein Arbeitskreis unter Federfüh- rung der schleswig-holsteinischen Jugendfeuerwehr geleistet.
Präsentation der Wehrführerdienstversammlung vom 14.12.2009
Inhalte: Darstellung Erlass
Mustersatzungen,
Dienstkleidungsvorschrift, Digitalfunk,
die Arbeitsgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - bisherige
Tätigkeiten - Ziele - Vorstellung der Mitglieder
Anerkennung der Ausbildung von Mitgliedern der Jugendabteilungen in den freiwilligen Feuerwehren
und Anrechnung auf die Ausbildung zur Truppfrau bzw. zum
Truppmann, Aufhebung des Erlasses 166.002 des
Innenministeriums mit Wirkung vom 13. September 2005
FwDV 7 "Atemschutz", FwDV 8
"Tauchen" und FwDV 500 "Einheiten im ABC-Einsatz";
Berücksichtigung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom
21.12.1989
("PSA-Richtlinie")
Erlass
des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 5.
August 2004 -
IV 333 - 166.431